Die kostenfreie Zahnspange
(sog. "Gratiszahnspange" für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr (Grad IOTN 4 + 5)
Wann bekommen Sie die sog. Gratis-Zahnspange?
Der Schweregrad der Fehlstellung wird durch eine/n Vertrags-Kieferorthopäden/in festgestellt und nach dem so genannten IOTN (Index of Orthodontic Treatment Need) eingestuft. Seit dem 1. Juli 2015 werden die Kosten für eine festsitzende Zahnspange mit silbernen Brackets bei Patient/Innen ab dem 12. bis zum 18. Lebensjahr von der Krankenkasse komplett übernommen, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind und eine Behandlungsnotwendigkeit besteht.
Wird eine Behandlungsnotwendigkeit der IOTN-Stufe 4 oder 5 festgestellt, dann qualifiziert sich der Patient/die Patientin für die Gratis-Zahnspange.
Sie müssen bei Beginn der Behandlung für eine abnehmbare Zahnspange zwischen 5 und 10 Jahre und für eine festsitzende Zahnspange zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr alt sein.
Eine Genehmigung der Gratis-Zahnspange durch die Krankenkasse ist nicht notwendig. Der/die Vertrags-Kieferorthopäde/in beurteilt, ob der Patient/die Patientin Anspruch auf die Gratis-Zahnspange hat.