Die kostenfreie Zahnspange

(sog. "Gratiszahnspange" für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr (Grad IOTN 4 + 5)

Wann bekommen Sie die sog. Gratis-Zahnspange?

Der Schweregrad der Fehlstellung wird durch eine/n Vertrags-Kieferorthopäden/in festgestellt und nach dem so genannten IOTN (Index of Orthodontic Treatment Need) eingestuft. Seit dem 1. Juli 2015 werden die Kosten für eine festsitzende Zahnspange mit silbernen Brackets bei Patient/Innen ab dem 12. bis zum 18. Lebensjahr von der Krankenkasse komplett übernommen, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind und eine Behandlungsnotwendigkeit besteht.

Wird eine Behandlungsnotwendigkeit der IOTN-Stufe 4 oder 5 festgestellt, dann qualifiziert sich der Patient/die Patientin für die Gratis-Zahnspange.

Sie müssen bei Beginn der Behandlung für eine abnehmbare Zahnspange zwischen 5 und 10 Jahre und für eine festsitzende Zahnspange zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr alt sein.

Eine Genehmigung der Gratis-Zahnspange durch die Krankenkasse ist nicht notwendig. Der/die Vertrags-Kieferorthopäde/in beurteilt, ob der Patient/die Patientin Anspruch auf die Gratis-Zahnspange hat.

» Zähne lassen sich ein Leben lang bewegen «